MA-Hausverwaltung · Marktplatz 10 · 75015 Bretten
FrauBretten, TT.MM.JJJJ
Mehrfamilienhaus Musterstraße 10, 12345 Musterstadt · Wohnung Nr. 1, EG links
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Mustermann,
nachfolgend erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung für die oben genannte Einheit. Die Abrechnung besteht aus folgenden Bestandteilen:
Vorab stellen wir Ihnen zusammenfassend das Ergebnis der Jahresabrechnung für Ihre Einheit dar:
| Bewirtschaftungskosten gemäß Einzelabrechnung | 2.543,80 € |
| Beitragsverpflichtung Erhaltungsrücklage | 900,00 € |
| Abrechnungssumme | 3.443,80 € |
| abzgl. Soll-Hausgeldvorschuss lt. Wirtschaftsplan | 3.960,00 € |
| Anpassung beschlossener Vorschüsse (Guthaben) | 516,20 € |
(Unterschiedsbetrag zwischen Einzelabrechnung und Einzelwirtschaftsplan – „Abrechnungsspitze“)
Ferner stellen wir Ihnen nachrichtlich Ihre Situation gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft zum 31.12.20XX dar:
| Ihre Hausgeldvorschussüberzahlung aus dem Einzelwirtschaftsplan | 520,00 € |
| Abrechnungssaldo (Guthaben) zum 31.12.20XX | 1.036,20 € |
Guthaben überweisen wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen auf Ihr uns bekanntes Konto. Nachzahlungen bitten wir innerhalb dieser Frist auf das Konto der Gemeinschaft zu überweisen.
Fragen zur Abrechnung klären wir gerne vorab. Eine Erläuterung der einzelnen Positionen finden Sie am Ende dieser Abrechnung.
Abrechnung bei Eigentumswechsel: Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs derjenige Eigentümer für die Abrechnungsspitze haftet, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch eingetragen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Angst — MA-Hausverwaltung
Wohnung Nr. 1, EG links · Miteigentumsanteil 125/1.000 · Abrechnungszeitraum 01.01.20XX – 31.12.20XX
| Kostenart | Gesamtkosten | Verteilerschlüssel | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|
| Heizung und Warmwasser | 6.980,00 € | Verbrauch (HeizkostenV) | 564,60 € |
| Wasser / Abwasser | 2.640,00 € | Verbrauch | 318,40 € |
| Allgemeinstrom | 700,00 € | MEA 125/1.000 | 87,50 € |
| Müllentsorgung | 1.380,00 € | Einheiten 1/8 | 172,50 € |
| Gebäudereinigung | 2.100,00 € | MEA 125/1.000 | 262,50 € |
| Gartenpflege | 1.320,00 € | MEA 125/1.000 | 165,00 € |
| Winterdienst | 660,00 € | MEA 125/1.000 | 82,50 € |
| Gebäudeversicherung / Haftpflicht | 2.310,00 € | MEA 125/1.000 | 288,75 € |
| Schornsteinfeger, Wartung Heizung | 730,00 € | MEA 125/1.000 | 91,25 € |
| Hausmeister, Kleinreparaturen | 1.110,40 € | MEA 125/1.000 | 138,80 € |
| Verwaltervergütung | 2.880,00 € | Einheiten 1/8 | 360,00 € |
| Kontoführung / Bankgebühren | 96,00 € | MEA 125/1.000 | 12,00 € |
| Summe Bewirtschaftungskosten | 22.906,40 € | 2.543,80 € | |
| Zuführung Erhaltungsrücklage | 7.200,00 € | MEA 125/1.000 | 900,00 € |
| Abrechnungssumme | 3.443,80 € |
| Soll-Hausgeldvorschuss lt. Wirtschaftsplan (12 × 330,00 €) | 3.960,00 € |
| davon von Ihnen gezahlt (Ist) | 3.960,00 € |
| Offener Rückstand zum 31.12.20XX | 0,00 € |
Abrechnungszeitraum 01.01.20XX – 31.12.20XX
| Hausgeldvorschüsse (Ist-Eingänge) | 31.240,00 € |
| Zinserträge Rücklagenkonto | 184,60 € |
| Sonstige Einnahmen (Versicherungserstattung) | 420,00 € |
| Summe Einnahmen | 31.844,60 € |
| Heizung und Warmwasser | 6.980,00 € |
| Wasser / Abwasser | 2.640,00 € |
| Allgemeinstrom | 700,00 € |
| Müllentsorgung | 1.380,00 € |
| Gebäudereinigung | 2.100,00 € |
| Gartenpflege | 1.320,00 € |
| Winterdienst | 660,00 € |
| Gebäudeversicherung / Haftpflicht | 2.310,00 € |
| Schornsteinfeger, Wartung Heizung | 730,00 € |
| Hausmeister, Kleinreparaturen | 1.110,40 € |
| Verwaltervergütung | 2.880,00 € |
| Kontoführung / Bankgebühren | 96,00 € |
| Summe Bewirtschaftungskosten | 22.906,40 € |
| Zuführung Erhaltungsrücklage | 7.200,00 € |
| Summe Ausgaben | 30.106,40 € |
| Bewirtschaftungskonto | Rücklagenkonto | |
|---|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.20XX | 4.820,15 € | 18.450,00 € |
| Einnahmen / Zuführungen | 31.660,00 € | 7.384,60 € |
| Ausgaben / Entnahmen | -22.906,40 € | -3.900,00 € |
| Übertrag an Rücklagenkonto | -7.200,00 € | — |
| Endbestand 31.12.20XX | 6.373,75 € | 21.934,60 € |
Offene Hausgeldrückstände der Gemeinschaft zum 31.12.20XX: 440,00 €
| Bestand 01.01.20XX | 18.450,00 € |
| Zuführung lt. Wirtschaftsplan | 7.200,00 € |
| Zinserträge | 184,60 € |
| Entnahme: Erneuerung Hauseingangstür | -3.900,00 € |
| Bestand 31.12.20XX | 21.934,60 € |
| Ihr rechnerischer Anteil (MEA 125/1.000) | 2.741,83 € |
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – Ihr Anteil im Abrechnungsjahr 20XX
| Leistung | Ihr Kostenanteil | davon Lohnanteil |
|---|---|---|
| Gebäudereinigung | 262,50 € | 262,50 € |
| Gartenpflege | 165,00 € | 165,00 € |
| Winterdienst | 82,50 € | 82,50 € |
| Summe haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2) | 510,00 € | 510,00 € |
| Schornsteinfeger, Wartung Heizung | 91,25 € | 91,25 € |
| Hausmeister, Kleinreparaturen | 138,80 € | 96,20 € |
| Summe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3) | 230,05 € | 187,45 € |
Steuerlich begünstigt sind ausschließlich die ausgewiesenen Lohnanteile; Materialkosten sind nicht begünstigt. Voraussetzung ist die unbare Zahlung. Die Bescheinigung erfolgt ohne Gewähr für die steuerliche Anerkennung.
Die blauen Ziffern in der Abrechnung verweisen auf die folgenden Erläuterungen. Am Bildschirm können Sie jede Ziffer direkt anklicken.
Die Jahresabrechnung bildet immer ein volles Kalenderjahr ab. Maßgeblich ist, was in diesem Zeitraum tatsächlich auf dem Konto der Gemeinschaft ein- oder ausgegangen ist – unabhängig davon, für welchen Zeitraum die Rechnung ausgestellt wurde.
Ihr persönlicher Anteil an den laufenden Kosten des Hauses, zum Beispiel Heizung, Wasser, Versicherung, Reinigung und Verwaltung. Wie sich der Betrag zusammensetzt, sehen Sie in der Einzelabrechnung.
Ihr Anteil an der beschlossenen Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Dieses Geld wird nicht ausgegeben, sondern angespart. Es steht der Gemeinschaft für größere Instandhaltungen zur Verfügung.
Bewirtschaftungskosten und Rücklagenzuführung zusammen. Das ist der Betrag, den Sie für das Abrechnungsjahr insgesamt zu tragen haben.
Die Summe der monatlichen Hausgeldvorschüsse, die Sie nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan für das Jahr zahlen sollten. Ob die Beträge tatsächlich gezahlt wurden, bleibt an dieser Stelle bewusst außer Betracht.
Die Differenz zwischen Abrechnungssumme und Soll-Vorschüssen. Nur über diesen Betrag beschließt die Eigentümerversammlung. Ein Guthaben wird erstattet, eine Nachzahlung wird fällig.
Rein nachrichtliche Darstellung: Beträge, die über den Wirtschaftsplan hinaus gezahlt wurden. Sie werden nicht beschlossen, sondern nur dargestellt, damit Sie Ihre Gesamtsituation gegenüber der Gemeinschaft sehen.
Ihr Gesamtergebnis zum Stichtag: Abrechnungsspitze und Überzahlung zusammengefasst. Ein Guthaben überweisen wir Ihnen, eine Nachzahlung bitten wir zu überweisen.
Gibt an, nach welchem Maßstab eine Kostenart auf die Einheiten verteilt wird: nach Miteigentumsanteilen (MEA), nach Einheiten, nach Personen oder nach gemessenem Verbrauch. Heiz- und Warmwasserkosten werden nach der Heizkostenverordnung abgerechnet.
Die Gesamtdarstellung aller Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft im Abrechnungsjahr. Sie ist die Grundlage Ihrer Einzelabrechnung – hier sehen Sie, wofür das Geld des Hauses verwendet wurde.
Zeigt Anfangs- und Endbestand aller Konten der Gemeinschaft sowie sämtliche Bewegungen dazwischen. Über diese Darstellung lässt sich die Abrechnung rechnerisch nachvollziehen.
Stand der Rücklage zu Jahresbeginn, Zuführungen, Zinsen, Entnahmen und Stand zum Jahresende. Zusätzlich weisen wir Ihren rechnerischen Anteil aus – dieser ist zum Beispiel beim Verkauf Ihrer Wohnung von Interesse.
Aufstellung der Lohnanteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Diese Beträge können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen; Materialkosten sind nicht begünstigt.