Eigentümerversammlungen können künftig vollständig online abgehalten werden. Der Bundestag hat eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, die den Weg für virtuelle Eigentümerversammlungen ebnet. Doch auch bei der MA-Hausverwaltung, Ihrer Hausverwaltung in Bretten, Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart , bleibt die Präsenzversammlung vorerst ein wichtiger Bestandteil.

Virtuelle Eigentümerversammlungen: Neue Möglichkeiten für Wohnungseigentümer bei der MA-Hausverwaltung in Bretten, Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart

Dank der neuen Gesetzesänderung können Wohnungseigentümergemeinschaften, die von der MA-Hausverwaltung betreut werden, zukünftig ihre Eigentümerversammlungen vollständig online durchführen. Eine dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich, um diese rein virtuelle Form der Versammlung in der Gemeinschaft zu beschließen. Diese Erlaubnis gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Beschluss. Die MA-Hausverwaltung ist Ihre kompetente Hausverwaltung in Bretten, Pforzheim, Karlsruhe und Stuttgart, die Sie bei diesem Prozess unterstützt.

Präsenzversammlung bis 2028 weiterhin erforderlich – MA-Hausverwaltung in Bretten, Pforzheim und Karlsruhe informiert

Auch wenn virtuelle Versammlungen ab sofort möglich sind, bleibt die traditionelle Präsenzversammlung bei der MA-Hausverwaltung, Ihrer Hausverwaltung in Bretten, Pforzheim und Karlsruhe, vorerst Pflicht. Bis Ende 2027 müssen Eigentümergemeinschaften mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abhalten. Ein einstimmiger Beschluss kann diese Pflicht aufheben. Bei einem Verstoß sind die Beschlüsse einer virtuellen Versammlung jedoch nicht automatisch ungültig. Diese Regelung wurde im Rechtsausschuss des Bundestages auf Antrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen.

Gesetzesänderung zur Online-Eigentümerversammlung in Kraft – MA-Hausverwaltung in Bretten, Pforzheim und Karlsruhe bietet Unterstützung

Am 3. Juli 2024 hat der Rechtsausschuss die Änderungen am Gesetzentwurf angenommen. Einen Tag später wurde das Gesetz im Bundestag endgültig beschlossen. Es muss noch den Bundesrat passieren und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und eröffnet damit auch den von der MA-Hausverwaltung in Bretten, Pforzheim und Karlsruhe betreuten Wohnungseigentümern neue digitale Möglichkeiten.