B E H I M S V W

Sondereigentum umfasst alle Teile einer Immobilie, die einzelnen Eigentümern zur alleinigen Nutzung zustehen (z. B. Wohnungseinheit). Gemeinschaftseigentum bezeichnet die gemeinsam genutzten Bereiche (z. B. Treppenhaus, Dach), die der WEG-Verwaltung unterliegen.