B E H I M S V W
Verk Verw

Sicherheit im Haus und auf dem Grundstück
Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Verpflichtung des Eigentümers oder Verwalters, für die Sicherheit des Gemeinschaftseigentums zu sorgen. Sie beinhaltet z. B. die Räum- und Streupflicht im Winter sowie die Wartung von Gehwegen und Treppen.