Sicherheit im Haus und auf dem Grundstück
Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Verpflichtung des Eigentümers oder Verwalters, für die Sicherheit des Gemeinschaftseigentums zu sorgen. Sie beinhaltet z. B. die Räum- und Streupflicht im Winter sowie die Wartung von Gehwegen und Treppen.