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Die geeignete Hausverwaltung zu finden, die den vielfältigen Anforderungen einer Immobilienverwaltung gerecht wird, stellt eine großer Herausforderung dar. In unserem Blog finden Sie Neuigkeiten zu Urteilen und spannende und interessante Neuigkeiten rund um das Thema Immobilien.  

Immobilienverwaltung in Pforzheim: Expertise für erfolgreiche Immobilienbetreuung

Pforzheim, eine Stadt mit historischem Charme und wirtschaftlicher Dynamik, zieht immer mehr Investoren und Eigentümer von Immobilien an. Die professionelle Immobilienverwaltung spielt hier eine entscheidende Rolle, um den Wert von Immobilien zu steigern und den reibungslosen Betrieb sicherzustellen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, warum eine erfahrene Immobilienverwaltung in Pforzheim unverzichtbar ist. 1. Lokales Know-how für

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Warum eine lokale Hausverwaltung die beste Wahl ist: Tipps für den Hausverwaltungswechsel

Die Wahl der richtigen Hausverwaltung ist entscheidend für den Wert und die Lebensqualität Ihrer Immobilie. Wenn Sie nach einer “Hausverwaltung in der Nähe” suchen, sollten Sie einige wichtige Aspekte berücksichtigen. Eine örtliche Hausverwaltung bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl Eigentümer als auch Mieter schätzen werden. Vorteile einer Hausverwaltung in der Nähe 1. Ortskenntnis und Erreichbarkeit: Eine

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Umzug ins Malag Center

Wir haben uns für Sie vergrößert! Um Ihnen ein noch angenehmeres, umfangreicheres und kundennäheres Dienstleistungsangebot bieten zu können, sind wir in größere Büroräumlichkeiten umgezogen und haben unser Team weiter ausgebaut. Sie finden uns nun im Malag Center im sechsten Obergeschoss. Hier haben Sie nicht nur die Möglichkeit direkt vor Ort mit unserem Geschäftsführer zu sprechen

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Die neuen Regeln für die Eigentümer-Versammlung vom Dezember 2020

Am 01.12.2020 sind die neuen Bestimmungen der WEG-Novelle in Kraft getreten. Insbesondere für die Eigentümerversammlungen mit enormen Veränderungen für uns als Verwalter und Sie als Eigentümer. Der Nachfolgende Überblick erläutert die Neuregelungen und dient für Sie als Nachschlagewerk. Die Einladung zur ETV Nach wie vor ist grundsätzlich der Verwalter gem. § 24 Abs. 1 WEG

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