Sie sind Eigentümer in einer WEG – und stehen gerade vor der Entscheidung, mit einer Hausverwaltung zusammenzuarbeiten? Oder Sie haben bereits eine, wissen aber nicht genau, was diese eigentlich leisten muss?
Gerade in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), in der viele verschiedene Interessen aufeinandertreffen, kann eine starke Verwaltung den Unterschied machen: zwischen geordneter Zusammenarbeit und ständigem Streit. Doch welche Pflichten hat eine Hausverwaltung überhaupt gegenüber Eigentümern? Was dürfen Sie erwarten – und wo sollten Sie aufmerksam werden?
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen:
- Welche Rechte und Pflichten laut Wohnungseigentumsgesetz geregelt sind
- Was eine gute Hausverwaltung im Alltag wirklich leistet – und leisten muss
- Welche Risiken drohen, wenn Verwaltungsaufgaben vernachlässigt werden
- Welche Unterschiede es zwischen Hausverwaltern, Immobilienverwaltern & Co. gibt
- Und woran Sie erkennen, ob Ihre Verwaltung den Wert Ihrer Immobilie wirklich erhält – statt nur das Nötigste zu erledigen.
Egal, ob Sie bereits Erfahrungen mit Verwaltung gemacht haben oder vor der Entscheidung stehen, eine neue Hausverwaltung zu beauftragen: Dieser Artikel liefert Ihnen konkrete Einblicke, rechtliche Grundlagen und praktische Tipps.
Pflichten Hausverwaltung gegenüber Eigentümern – Wichtiges auf einen Blick
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Was ist eine Hausverwaltung – und warum ist sie so entscheidend?
Was macht eine Hausverwaltung?
Eine Hausverwaltung übernimmt die wirtschaftliche, rechtliche und technische Betreuung von Immobilien, insbesondere von Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie koordiniert die Verwaltungsaufgaben und sorgt für einen geregelten Ablauf in Wohnhäusern – insbesondere bei der Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Mietern und Vermietern.
Eine gut organisierte WEG-Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass das Gemeinschaftseigentum erhalten bleibt, finanzielle Vorgänge nachvollziehbar sind und alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen.
Typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
- Kontrolle und Erhalt des Gemeinschaftseigentums (z. B. Dach, Fassade, Heizungsanlage)
- Koordination von Instandhaltung, Wartung und Facility Management
- Bildung und Verwaltung der Instandhaltungsrücklagen
- Erstellung der Jahresabrechnung, Wirtschaftspläne und Überwachung der Mietzahlungen
- Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Ansprechpartner für Mieter, Eigentümer, Dienstleister und Versicherungen
Kurz gesagt: Eine gute Hausverwaltung sorgt dafür, dass das Haus – egal ob Mehrfamilienhaus oder Wohnanlage – rechtssicher, gepflegt und konfliktfrei genutzt werden kann.
Warum die Pflichten der Hausverwaltung für Eigentümer so wichtig sind
Die Pflichten einer Hausverwaltung gegenüber Eigentümern gehen weit über einfache Organisation hinaus. Sie betreffen zentrale Aspekte wie Vermietung, Werterhalt und juristische Absicherung.
Wenn die Verwaltung nicht funktioniert, entstehen schnell ernsthafte Probleme:
⚠️ Wertverlust der Immobilie durch mangelnde Instandhaltung
⚠️ Konflikte in der Eigentümergemeinschaft bei fehlender Transparenz
⚠️ Unklare Kostenverteilung oder fehlerhafte Abrechnungen
⚠️ Probleme bei der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen oder bei der Mietverwaltung
Ein klar formulierter Verwaltervertrag, der alle Aufgaben und Pflichten festlegt, schafft die notwendige Grundlage für eine funktionierende Zusammenarbeit mit der Verwaltung – egal ob in einer großen Wohnanlage oder einer kleinen Eigentümergemeinschaft.
Die besondere Relevanz für die WEG-Verwaltung
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft treffen oft verschiedene Parteien aufeinander: Selbstnutzer, Vermieter, Kapitalanleger und Mietparteien. Die Interessen unterscheiden sich – umso wichtiger ist eine neutrale WEG-Verwaltung.
Ein erfahrener Hausverwalter übernimmt dabei unter anderem:
- die Vermittlung zwischen Eigentümern und Mietern
- die Einhaltung und Durchsetzung der Hausordnung
- die Dokumentation und Umsetzung aller gefassten Beschlüsse
- die Überwachung von Maßnahmen zur Instandhaltung
Gerade für Wohnungseigentümer, die nicht ständig vor Ort sein können, ist eine verlässliche Hausverwaltung entscheidend, um die Mietsache zu schützen, Mietverträge korrekt umzusetzen und den Überblick über Kosten und Pflichten zu behalten.
Rechtliche Grundlagen der Hausverwaltungspflichten
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als rechtliche Basis
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die wichtigsten Rechte und Pflichten der Hausverwaltung gegenüber Eigentümern – und bildet die rechtliche Grundlage für alle Verwaltungsaufgaben innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es definiert, welche Aufgaben ein Hausverwalter übernehmen muss, wie das Gemeinschaftseigentum zu behandeln ist und wie die Zusammenarbeit zwischen den Parteien abläuft.
Für Wohnungseigentümer, Vermieter und Mieter besonders wichtig:
- klare Trennung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
- Vorgaben zur Bestellung und Abberufung eines Verwalters
- Regeln zur Kostenverteilung und zur Bildung von Rücklagen
- rechtssichere Durchführung der Verwaltung und der Eigentümerversammlung
Die WEG-Reform 2020: Mehr Verantwortung für Hausverwalter
Seit der WEG-Reform im Jahr 2020 haben sich die Aufgaben und Pflichten der WEG-Verwaltung verändert. Verwalter dürfen nun in bestimmten Fällen auch ohne vorherigen Beschluss tätig werden – etwa bei dringenden Reparaturen oder der Beauftragung von Dienstleistern für die Instandhaltung des Hauses.
Einen detaillierten Überblick zu den Änderungen finden Sie hier: WEG Verwaltung neues Gesetz.
Was bedeutet das für Eigentümer und Vermieter konkret?
- schnellere Umsetzung bei dringendem Handlungsbedarf
- weniger Abstimmungen bei kleineren Maßnahmen
- klarere Rollenverteilung und größere Handlungssicherheit
Trotz dieser Erweiterungen bleibt die Eigentümerversammlung das oberste Beschlussorgan – Wohnungseigentümer behalten die Kontrolle über zentrale Entscheidungen.
§ 27 WEG: Rechte und Pflichten des Verwalters im Detail
Der § 27 WEG zählt zu den wichtigsten Vorschriften im Wohnungseigentumsgesetz. Er beschreibt genau, welche Verantwortung ein Verwalter übernimmt und welche Leistungen Eigentümer erwarten dürfen.
Kernbereiche laut § 27 WEG:
- ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
- sorgfältige Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder (inkl. Rücklagen, Mietzahlungen etc.)
- Umsetzung der in der Eigentümerversammlung beschlossenen Maßnahmen
- Abschluss notwendiger Dienstleistungs- oder Wartungsverträge
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
Fazit für Immobilienbesitzer:
Wer seine Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer kennt, kann die Arbeit seiner Hausverwaltung besser einordnen – und erkennen, ob der Hausverwalter seine Aufgaben gesetzeskonform erfüllt. So lassen sich frühzeitig Probleme vermeiden und fundierte Entscheidungen treffen – ob bei der Vermietung, der Mietverwaltung oder in der Zusammenarbeit mit einem neuen Verwaltungsunternehmen.

Zentrale Pflichten der Hausverwaltung gegenüber Eigentümern
1. Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie
Eine der wichtigsten Pflichten der Hausverwaltung gegenüber Eigentümern ist die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Wird zu spät reagiert oder gar nicht gehandelt, kann das langfristig zu hohen Kosten, unnötigen Schäden und einem Wertverlust der Immobilie führen. Eine vorausschauende WEG-Verwaltung sichert den baulichen Zustand – ob im Mehrfamilienhaus, in Wohnanlagen oder in einer einzelnen Eigentumswohnung.
Zu den klassischen Aufgaben der Hausverwaltung in diesem Bereich zählen:
- regelmäßige Objektbegehungen zur Mängelerkennung
- Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen mit Dienstleistern
- Koordination von Handwerkern und Facility-Management-Firmen
- Verwaltung und Kontrolle der Instandhaltungsrücklage
- Einhaltung der Instandhaltungsverpflichtungen laut Wohnungseigentumsgesetz
Ihr Vorteil als Eigentümer:
Planbare Ausgaben, weniger Risiko bei der Nutzung des Hauses und langfristiger Schutz der Gebäudesubstanz – unabhängig von der Art des Objekts.
2. Wirtschaftliche Verwaltung: Abrechnung & Kostenkontrolle
Die wirtschaftliche Seite der Hausverwaltung betrifft alle Wohnungseigentümer, denn hier geht es um Geld, Verantwortung und Vertrauen. Unklare oder fehlerhafte Abrechnungen können nicht nur zu Streit führen, sondern auch rechtliche Folgen haben – gerade in größeren Eigentümergemeinschaften mit mehreren Mietparteien.
Wichtige Aufgaben und Pflichten der Verwaltung in diesem Bereich:
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans gemäß § 28 WEG
- Erstellung der jährlichen Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung
- Verwaltung von Mietzahlungen, Hausgeldern und Zahlungseingängen
- Mahnwesen und Kontrolle offener Posten (v. a. bei Mietverwaltung oder Sondereigentum)
Was das für Sie bedeutet:
Sie behalten den Einblick und die Kontrolle – ohne sich selbst um Buchhaltung oder rechtliche Feinheiten kümmern zu müssen.
3. Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier werden Entscheidungen getroffen, Beschlüsse gefasst und Konflikte geklärt. Eine professionelle Hausverwaltung sorgt dafür, dass alles korrekt und fristgerecht abläuft.
Die Pflichten der Verwaltung dabei sind unter anderem:
- rechtzeitige Einladung mit korrekter Frist und vollständiger Tagesordnung
- Leitung und Moderation der Versammlung
- Protokollierung der gefassten Beschlüsse
- Umsetzung und Nachverfolgung dieser Beschlüsse im Alltag
Bedeutung für Eigentümer und Vermieter:
Alle Parteien – von Selbstnutzern bis Mietern – profitieren von klaren Regeln, nachvollziehbaren Entscheidungen und einer rechtssicheren Durchführung.
4. Dokumentation & Einblick für Eigentümer
Nachvollziehbare und sauber geführte Unterlagen gehören zu den zentralen Aufgaben einer professionellen Verwaltung. Eigentümer haben jederzeit Anspruch auf vollständige Dokumente und Einblick in alle relevanten Vorgänge – das ist nicht nur sinnvoll, sondern rechtlich verankert.
Wichtige Dokumente, die die Verwaltung führen und bereitstellen muss:
- aktueller Verwaltervertrag
- Abrechnungen, Belege und Wirtschaftspläne
- Verträge mit Dienstleistern und Hausmeisterdiensten
- vollständige Beschlusssammlung der Eigentümerversammlungen
Der Mehrwert für Sie:
Sie treffen Entscheidungen auf Basis valider Informationen – nicht aus dem Bauch heraus. Das stärkt die Zusammenarbeit, reduziert Konflikte und schafft Vertrauen in die tägliche Arbeit der Hausverwalter.

Aufgaben einer seriösen Hausverwaltung im Alltag
Pflicht vs. freiwillige Aufgaben: Wo liegt der Unterschied?
Die Pflichten einer Hausverwaltung gegenüber Eigentümern sind gesetzlich klar geregelt – etwa durch das Wohnungseigentumsgesetz und den Verwaltervertrag. Sie betreffen u. a. die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Einberufung der Eigentümerversammlung oder die Instandhaltung des Gebäudes.
Doch darüber hinaus übernehmen viele Hausverwalter auch zusätzliche Aufgaben, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind – aber für Eigentümergemeinschaften echten Mehrwert bieten.
Beispiele für freiwillige Verwaltungsaufgaben:
- frühzeitiger Hinweis auf notwendigen Sanierungsbedarf
- Unterstützung bei energetischen Modernisierungen
- Klärung von Konflikten mit Mietparteien oder Nachbarn
- Vermittlung geprüfter Dienstleister für Facility Management, Versicherungen oder Wartung
Diese zusätzlichen Leistungen können entscheidend dazu beitragen, dass sich Eigentümer, Vermieter und auch Mieter gut betreut fühlen – und die Immobilie langfristig ihren Wert behält.
Typische Aufgaben im Verwaltungsalltag – oft unsichtbar, aber entscheidend
Auch im Tagesgeschäft übernimmt die Hausverwaltung viele Aufgaben, die für einen reibungslosen Ablauf im Hintergrund sorgen:
- Schadenmeldungen an Versicherungen bei Wasserschäden, Sturmschäden etc.
- Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung in Wohnanlagen
- Qualitätsprüfung von externen Dienstleistern (z. B. Reinigungs- oder Winterdienste)
- Ansprechpartner für Mieter bei Fragen zur Mietwohnung oder zum Sondereigentum
Vorteil für Eigentümer:
Sie müssen sich nicht mit einzelnen Anrufen, Rechnungen oder Kleinstreparaturen befassen. Die Verwaltung übernimmt diese Aufgaben – strukturiert, nachvollziehbar und rechtskonform.
Was darf eine Hausverwaltung nicht tun?
So wichtig die Rolle eines Hausverwalters ist: Nicht alles darf er alleine entscheiden. Gerade bei der Verwaltung von Wohneigentum ist klar geregelt, dass bestimmte Entscheidungen nur die Eigentümergemeinschaft treffen darf.
Ohne Beschluss nicht zulässig sind zum Beispiel:
- bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
- Kündigung laufender Verträge mit externen Dienstleistern
- Anpassungen bei Hausgeldzahlungen oder Rücklagenhöhe
Die Verantwortung bleibt also bei der Gemeinschaft – die Verwaltung ist Dienstleister, nicht Entscheider. Das schützt die Rechte der Eigentümer und sorgt für klare Rollen in der Zusammenarbeit.
Die besondere Verantwortung des WEG-Verwalters
Ein WEG-Verwalter unterscheidet sich von einer allgemeinen Immobilienverwaltung oder einer Mietverwaltung durch seine gesetzlich verankerte Stellung. Er ist verpflichtet, die gemeinschaftlichen Belange aller Wohnungseigentümer zu koordinieren – neutral und im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes.
Einen ausführlichen Überblick zu den WEG Verwaltung Aufgaben finden Sie hier.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Organisation und Durchführung der Verwaltungstätigkeit
- Schutz der Rechte der Immobilienbesitzer innerhalb der WEG
- Ausgleich von Interessen zwischen verschiedenen Parteien, z. B. Selbstnutzern und Vermietern
Gerade in größeren Wohnhäusern oder Mehrfamilienhäusern sorgt ein professioneller WEG-Verwalter für Klarheit, Ruhe und planbare Abläufe – und wird damit zu einem unverzichtbaren Partner für die erfolgreiche Betreuung Ihrer Immobilie.
Kosten und wirtschaftliche Aspekte
Was kostet eine Hausverwaltung?
Die Kosten einer Hausverwaltung hängen von verschiedenen Faktoren ab – darunter der Leistungsumfang, die Anzahl der zu verwaltenden Einheiten, die Art der Immobilie und die Region. Berechnet wird in der Regel pro Wohneinheit und Monat.
Einheit | Kostenbereich (pro Monat) |
pro Wohneinheit | ca. 20 € – 150 € |
Durchschnittlicher Wert | ca. 40 € |
💡 Tipp für Wohnungseigentümer:
Nicht der günstigste Preis zählt, sondern die langfristige Qualität der Verwaltung – für Werterhalt, Planungssicherheit und weniger Stress im Alltag.
Wer sich nur am niedrigsten Preis orientiert, riskiert eine mangelhafte Betreuung – und im schlimmsten Fall höhere Kosten durch schlechte Verwaltung. Eine seriöse Hausverwaltung sorgt hingegen für planbare Abläufe, ordentliche Instandhaltung und klare Zuständigkeiten – und spart dadurch langfristig Geld.
Einzelkosten vs. Gesamtnutzen
Auch wenn die Abrechnung in der WEG-Verwaltung meist pro Wohneinheit erfolgt, betrifft die Qualität der Verwaltungsarbeit immer das gesamte Objekt. Eine verlässliche Verwaltung sichert:
- den langfristigen Werterhalt der Immobilie
- gut koordinierte und planbare Instandhaltungsmaßnahmen
- klare Kommunikation mit allen Parteien – von Mietern bis Vermietern
- weniger Aufwand für die Eigentümergemeinschaft
Eine schlechte Verwaltung kann dagegen zu Schäden am Gebäude, Konflikten in der Eigentümerversammlung und unerwarteten Mehrkosten führen.
Welche Faktoren beeinflussen die Verwaltungskosten?
Die monatlichen Kosten für die Hausverwalterleistung hängen von mehreren Aspekten ab:
- Größe, Zustand und Alter der Immobilie
- Anzahl der Wohneinheiten und Mietverträge (relevant bei Mietverwaltung)
- genutzte Tools und Software zur Gebäudeverwaltung
- Umfang der gewünschten Dienstleistungen
Häufigkeit und Art der notwendigen Verwaltungsaufgaben (z. B. bei Mehrfamilienhäusern oder komplexen Wohnanlagen)
💡 Tipp für Eigentümer: Ein Angebot sollte immer anhand des Objekts, des tatsächlichen Verwaltungsaufwands und der gewünschten Leistungen eingeschätzt werden. Ein klar formulierter Verwaltervertrag mit nachvollziehbaren Kostenpunkten schafft Sicherheit und Vergleichbarkeit.
Unterschiede: Hausverwaltung, Immobilienverwaltung & Co.
Die Begriffe Hausverwaltung, Immobilienverwaltung, WEG-Verwalter oder Mietverwaltung werden im Alltag häufig gleichgesetzt – dabei unterscheiden sich Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtlicher Rahmen deutlich.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist besonders wichtig zu wissen: Nur der WEG-Verwalter ist gesetzlich geregelt – und verpflichtet, im Sinne der Gemeinschaft zu handeln.
Vergleich der Verwaltungsarten
Verwaltungsart | Fokus der Aufgaben | Typische Zielgruppe |
WEG-Verwaltung | Gemeinschaftseigentum, Instandhaltung, Eigentümerversammlung | Eigentümergemeinschaften |
Immobilienverwaltung | Mietmanagement, Mietinkasso, Gewerbeeinheiten | Unternehmen, größere Vermieter |
Mietverwaltung | Einzelne Mietwohnungen und Mietverträge | Private Immobilienbesitzer, Einzelvermieter |
Sondereigentumsverwaltung | Verwaltung einzelner Eigentumswohnungen im Mietverhältnis | Eigentümer mit vermieteter Wohnung |
Facility Management | Technische Betreuung, Wartung, Gebäudetechnik | Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe |
Was Eigentümer wissen sollten
Der WEG-Verwalter ist laut § 26 und § 27 Wohnungseigentumsgesetz beauftragt, die gemeinschaftlichen Interessen der Wohnungseigentümer zu vertreten. Er trägt rechtliche Verantwortung für die Durchführung der Eigentümerversammlung, die Kontrolle der Instandhaltungsrücklage, die Umsetzung von Beschlüssen und die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Im Gegensatz dazu betreut ein Immobilienverwalter häufig Mietobjekte oder Gewerbeeinheiten. Auch wenn es Überschneidungen gibt – wie beispielsweise bei der Vermietung, der Kontrolle von Mietzahlungen oder der Koordination von Dienstleistungen –, ist der rechtliche Rahmen ein anderer.
Die Sondereigentumsverwaltung ergänzt die WEG-Verwaltung um Leistungen auf Einzelwohnungsebene – etwa bei der Nebenkostenabrechnung, der Kommunikation mit Mietern oder der Betreuung der Mietverhältnisse.
💡 Tipp für Wohnungseigentümer: Wer seine Pflichten als Eigentümer kennt und weiß, welche Art von Verwaltung für welche Aufgaben zuständig ist, kann gezielter entscheiden – und besser prüfen, ob die eigenen Interessen in einer Eigentümergemeinschaft gut vertreten sind.
Sie sind mit Ihrer aktuellen Verwaltung unzufrieden? Dann erfahren Sie hier, wie Sie die Hausverwaltung wechseln können.
Eine Verwaltung, die mehr leistet: MA-Hausverwaltung
Was eine gute Hausverwaltung auszeichnet
Die besten Ergebnisse entstehen, wenn die Verwaltung nicht nur reagiert, sondern aktiv gestaltet. Eine moderne Hausverwaltung erkennt Probleme früh, hält Eigentümer auf dem Laufenden und organisiert Aufgaben mit klarem Fokus auf Sicherheit, Ordnung und Werterhalt.
Wichtige Merkmale einer engagierten Hausverwaltung:
- erkennt Konflikte frühzeitig und entschärft sie im Sinne der Eigentümergemeinschaft
- plant und steuert Maßnahmen zur Instandhaltung vorausschauend
- gibt verständliche Rückmeldungen zu laufenden Verwaltungsaufgaben
- stellt alle Unterlagen – vom Verwaltervertrag bis zur Abrechnung – nachvollziehbar bereit
- betreut Eigentümer nicht nur verwaltungstechnisch, sondern mit klarem Fokus auf Alltagserleichterung
So arbeitet die MA-Hausverwaltung
Die MA-Hausverwaltung kümmert sich nicht nur um gesetzlich festgelegte Aufgaben, sondern sorgt dafür, dass Reparaturen rechtzeitig organisiert, Abrechnungen korrekt erstellt und alle Beteiligten regelmäßig informiert werden – vom Wohnungseigentümer bis zum Mieter.
Das bedeutet konkret:
- Bei dringenden Reparaturen werden Fachfirmen schnell beauftragt – Eigentümer müssen sich nicht selbst kümmern
- Abrechnungen, Belege und Protokolle stehen online zur Verfügung – jederzeit abrufbar, ohne Rückfragen
- Im Verwaltervertrag ist festgelegt, welche Aufgaben die MA-Hausverwaltung übernimmt – und was in wessen Verantwortung liegt
- Bei Rückfragen oder Problemen gibt es feste Ansprechpartner – kein Weiterreichen, kein Warten
- Für Wartung, Reinigung oder Winterdienst greift die MA-Hausverwaltung auf ein geprüftes Partnernetzwerk zurück – mit klaren Standards und festen Preisen
Sie möchten wissen, wie diese Leistungen bei Ihrer Immobilie umgesetzt werden? Dann Erstgespräch vereinbaren und konkrete Antworten von der MA-Hausverwaltung erhalten.
Fazit. Was Wohnungseigentümer von einer professionellen WEG-Verwaltung erwarten dürfen
Die Pflichten der Hausverwaltung gegenüber Eigentümern sind die Grundlage für funktionierende Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und jede Wohnungseigentümergemeinschaft. Eigentümer profitieren vor allem dann, wenn die Verwaltung:
- alle Aufgaben und Pflichten nach dem Wohnungseigentumsgesetz korrekt umsetzt,
- die Finanzen klar darstellt und Abrechnungen nachvollziehbar erstellt,
- notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung rechtzeitig durchführt,
- die Eigentümerversammlung ordnungsgemäß vorbereitet und Beschlüsse umsetzt.
Eine seriöse Hausverwaltung schützt so das Gemeinschaftseigentum, erhält den Wert der Immobilien und entlastet Wohnungseigentümer bei der täglichen Verantwortung.
Mit der MA-Hausverwaltung haben Eigentümer, Vermieter und Immobilienbesitzer weniger Sorgen mit Verwaltungsaufgaben, mehr Sicherheit im Umgang mit Rechten und Pflichten – und vor allem mehr Zeit für die Dinge, die wirklich zählen.
Ihre Vorteile mit der MA-Hausverwaltung
:
- Sie sorgt dafür, dass Schäden am Haus frühzeitig erkannt und behoben werden.
- Abrechnungen, Belege und Protokolle sind für Eigentümer jederzeit einsehbar.
- Durch klare Regelungen im Verwaltervertrag wissen alle Parteien, welche Leistungen übernommen werden.
- Mit einem Netzwerk aus Fachbetrieben wird die Instandhaltung fachgerecht umgesetzt.
- Eigentümer gewinnen dadurch mehr Zeit und müssen sich nicht um Details kümmern.
Sie möchten wissen, wie Ihre Eigentümergemeinschaft konkret von diesen Leistungen profitiert? Dann jetzt Erstgespräch vereinbaren und Ihre Fragen direkt mit der MA-Hausverwaltung besprechen.
9. FAQ: Pflichten Hausverwaltung gegenüber Eigentümern – Häufige Fragen
Welche Pflichten hat eine Hausverwaltung gegenüber Eigentümern?
Die Pflichten einer Hausverwaltung gegenüber Eigentümern sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dazu gehören die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, die Erstellung von Abrechnungen, die Verwaltung der Rücklagen und die Organisation der Eigentümerversammlung. Die MA-Hausverwaltung erfüllt diese Aufgaben zuverlässig und sorgt dafür, dass Wohnungseigentümer jederzeit den Überblick behalten.
Was unterscheidet einen WEG-Verwalter von einem Immobilienverwalter?
Ein WEG-Verwalter betreut die Wohnungseigentümergemeinschaft, organisiert die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und setzt die Beschlüsse der Eigentümer um. Ein Immobilienverwalter kümmert sich meist um vermietete Objekte oder Gewerbeimmobilien. Die MA-Hausverwaltung ist als erfahrener Hausverwalter auf die Anforderungen der WEG-Verwaltung spezialisiert und unterstützt Eigentümer umfassend
Welche Rechte haben Eigentümer gegenüber der Hausverwaltung?
Wohnungseigentümer haben das Recht, Unterlagen einzusehen, wie Abrechnungen oder den Verwaltervertrag, und sie können die Arbeit des Verwalters prüfen. Zudem haben sie Mitspracherecht in der Eigentümerversammlung. Die MA-Hausverwaltung stellt sicher, dass alle Rechte und Pflichten klar beachtet werden und Eigentümer jederzeit Einblick erhalten.
Was sind die typischen Aufgaben der Hausverwaltung im Alltag?
Die Aufgaben einer Hausverwaltung sind vielfältig und reichen von der Instandhaltung über die Verwaltung der Finanzen bis zur Organisation der Eigentümerversammlungen. Dazu zählen auch die Betreuung von Mietparteien, die Überwachung der Hausordnung und die Koordination von Dienstleistungen wie Facility Management. Die MA-Hausverwaltung kümmert sich darum, dass Reparaturen, Abrechnungen und Versammlungen rechtzeitig erledigt werden – egal ob im Mehrfamilienhaus oder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Was darf eine Hausverwaltung nicht ohne Beschluss tun?
Eine Hausverwaltung darf bestimmte Dinge nicht eigenmächtig entscheiden. Dazu zählen bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, Kündigungen laufender Dienstleistungen oder Änderungen der Hausgeldzahlungen. Bei der MA-Hausverwaltung gilt: Wichtige Entscheidungen werden immer in der Eigentümerversammlung getroffen – die Eigentümer behalten die Kontrolle.
Welche Kosten entstehen für Eigentümer durch eine Hausverwaltung?
Die Kosten einer Hausverwaltung liegen meist zwischen 20 und 150 € pro Wohneinheit und Monat, im Durchschnitt etwa 40 €. Die genaue Höhe hängt von der Art der Immobilie, der Anzahl der Einheiten und den vereinbarten Leistungen ab. Bei der MA-Hausverwaltung können Eigentümer in einem kostenfreien Erstgespräch ein konkretes Angebot für ihr Mehrfamilienhaus, ihre Wohnanlage oder ihre Wohnungseigentümergemeinschaft erhalten.
Welche Rolle spielt die Eigentümerversammlung in der WEG-Verwaltung?
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier entscheiden Eigentümer über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums, geplante Instandhaltungen und die Kostenverteilung. Die MA-Hausverwaltung organisiert Einladungen, Tagesordnungen, Protokolle und die Umsetzung der Beschlüsse – damit alle Parteien nachvollziehen können, was entschieden wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Hausverwaltung und Mietverwaltung?
Die Hausverwaltung kümmert sich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in der WEG-Verwaltung. Die Mietverwaltung konzentriert sich dagegen auf einzelne Mietwohnungen und übernimmt dort die Abrechnung mit Mietern, die Überwachung von Mietzahlungen und die Kommunikation zu Mietverträgen. Die MA-Hausverwaltung bietet Eigentümern beides – WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung.
Welche Vorteile bringt eine professionelle Hausverwaltung für Eigentümer?
Eine professionelle Hausverwaltung wie die MA-Hausverwaltung bietet:
- rechtssichere Umsetzung aller Pflichten
- verständliche Abrechnungen und klare Kostenkontrolle
- planbare Instandhaltung und Werterhalt der Immobilien
- reibungslose Organisation der Eigentümerversammlungen
- Entlastung für Eigentümer, Vermieter und Immobilienbesitzer
Damit sparen Eigentümer Zeit, Geld und vermeiden Konflikte in der Eigentümergemeinschaft.
Warum sollte ich mich für die MA-Hausverwaltung entscheiden?
Die MA-Hausverwaltung übernimmt nicht nur die gesetzlichen Pflichten einer Hausverwaltung gegenüber Eigentümern, sondern entlastet Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Immobilienbesitzer im Alltag. Abrechnungen werden fristgerecht erstellt, Eigentümerversammlungen professionell durchgeführt und die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums organisiert. Durch feste Ansprechpartner und ein kostenfreies Erstgespräch erhalten Eigentümer klare Einblicke in Leistungen und Kosten – und wissen genau, wie ihre Immobilie betreut wird.
